Es kam einem Paukenschlag gleich, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Juli das Privacy Shield zwischen der Europäischen Union und den USA für ungültig erklärte. Mit dem Urteil ist jedwede Übertragung personenbezogener Daten auf Grundlage des Datentransferabkommens unzulässig. Hintergrund sind die umfassenden Befugnisse amerikanischer Dienste, die das Ausspähen von Nicht-US-Bürgern legitimieren und es US-Firmen unmöglich machen, ein angemessenes Datenschutzniveau zu garantieren. Damit müssen auch Schulträger massiv umdenken. Sowohl zur Abfederung der Corona-bedingten Schulschließungen als auch im Rahmen des DigitalPakt Schule setzen Abertausende deutscher Schulen auf Cloud-Dienste von US-Anbietern.
Das umfasst nahezu alle Bereiche der digitalen Schulinfrastruktur: angefangen beim Schul-WLAN, das heute in rund der Hälfte aller Schulen aus der Cloud verwaltet wird, bis hin zu Lern- und Collaboration-Plattformen, Chat- und Videokonferenz-Tools. Die Nutzung solcher Lösungen ist mit dem EuGH-Urteil unzulässig. Wer dies missachtet, macht sich entsprechend Datenschutzverstößen schuldig – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Hinzu kommt ein massiver Verstoß gegen die Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule, die die Datenschutzkonformität bereits in der Präambel als verpflichtendes Element festschreibt.
Für Schulen und Träger heißt das nichts anderes als: Raus aus den US-Clouds! Und zwar schnell. Als Alternative stehen in allen Bereichen ausgereifte, datenschutzkonformen Lösungen „made in Europe“ bereit. Auswahl und gegebenfalls der Wechsel vorhandener Lösungen müssen nur konsequent vorangetrieben werden. Schließlich gibt es unter Datenschutzexperten erhebliche Zweifel, dass es überhaupt gelingen kann, für US-Lösungen zukünftig eine datenschutzrechtlich zulässige Basis zu finden. Hierzu müssten die USA reihenweise Gesetze ändern. Das ist dann doch sehr unwahrscheinlich.
Allerdings darf die Politik die Schulen nicht alleine lassen. Gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten müssen die Kultusministerien so rasch wie möglich Positivlisten mit datenschutzkonformen und vertrauenswürdigen Lösungen veröffentlichen, die rechtssicher in den Schulen eingesetzt werden können. So kann das EuGH-Urteil zur größten Chance für den schulischen Datenschutz werden, die es jemals gab.
Hintergrund LANCOM Systems:
Die LANCOM Systems GmbH ist führender europäischer Hersteller von Netzwerk- und Security-Lösungen für Wirtschaft und Verwaltung. Das Portfolio umfasst Hardware (WAN, LAN, WLAN, Firewalls), virtuelle Netzwerkkomponenten und Cloud-basierendes Software-defined Networking (SDN). Soft- und Hardware-Entwicklung sowie Fertigung finden hauptsächlich in Deutschland statt, ebenso wie das Hosting des Netzwerk-Managements. Besonderes Augenmerk gilt der Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit. Das Unternehmen hat sich der Backdoor-Freiheit seiner Produkte verpflichtet und ist Träger des vom Bundeswirtschaftsministerium initiierten Vertrauenszeichens „IT-Security Made in Germany".
LANCOM wurde 2002 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Würselen bei Aachen. Zu den Kunden zählen KMU, Behörden, Institutionen und Großkonzerne aus aller Welt. Seit Sommer 2018 ist das Unternehmen eigenständige Tochtergesellschaft des Münchner Technologiekonzerns Rohde & Schwarz. Weitere Informationen finden Sie hier! Interessierte können auch den Block von Ralf Koenzen, den Gründer & Geschäftsführer der Firma LANCOM, besuchen. Klicke hier:
Eine Firmen-Pressemitteilung der Firma LANCOM Systems GmbH.