Viele Mieter wissen nicht, dass Sie vielleicht weniger Wohnfläche zur Verfügung haben, als vom Vermieter oder Hausverwalter im Mietvertrag angegeben wurde. Die falsch angegebene Berechnung der Wohnfläche kann dabei viele Ursachen haben, jedoch hat in so einem nachgewiesenen Fall der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Mieten und Nebenkosten (z.B. Müll, Reinigung). So könnte unter Umständen ein erheblicher Betrag vom Mieter zurückgefordert werden.
Neben der zu viel gezahlten Mieten und Nebenkosten, kann der Mieter auch das Nachsehen bei einer vorhandenen Hausratversicherung haben, denn unter Umständen können Leistungen im Schadenfall von einer Versicherung wegen falscher Angaben verweigert werden (§19 VVG). Der Mieterschutzbund, TÜV oder die Stiftung Warentest hatten schon öffentlich gemacht, dass falsch angegebene Wohnflächen keine Einzelfälle sind.
So können Sie kostenlos prüfen, ob Sie vielleicht einen Rückzahlungsanspruch haben:
Auf der extra dafür entwickelten Plattform www.Wohnrechner.online.de können Sie Ihre Wohnfläche und den evtl. Rückzahlungsanspruch mit unserem Ticketcode "sonntagsblatt" kostenlos berechnen. Entwickelt wurde diese Plattform vom bekannten DEKRA-zertifizierte Sachverständigen Martin Dierksen und seinem Team. Die Plattform ermöglicht es jedem Wohnraumnutzer die Wohnflächenberechnung online, nach der Wohnflächenverordnung WoFlV (BGBl. I S. 2346), vorzunehmen. Hier geht es zur kostenlosen Anmeldung. Geben Sie für Ihre kostenlose Berechnung, als Ticketcode einfach nur "sonntagsblatt" ein!
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