Als Mitarbeiter im Bundeskanzleramt hat ein 60-Jähriger knapp 300.000 Euro aus der Bundeskasse für sich abgezweigt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte wegen Betrugs und Untreue eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. In 39 Fällen habe der Angeklagte seine Stellung missbraucht und Geld auf sein eigenes Konto überwiesen, begründete der Vorsitzende Richter am Dienstag. Die Taten seien ihm allerdings leicht gemacht worden – «das Kontrollsystem war suboptimal». Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 290.000 Euro an.
Der geständige Angeklagte – ein gelernter Büromaschinenmechaniker, der im Referat Informations- und Kommunikationstechnik tätig war – habe in der Zeit von Dezember 2018 bis Mai 2021 immer wieder Auszahlungsanordnungen gefälscht, so die Anklage. Manipulierte Rechnungen für Leistungen von Firmen habe er entsprechend seiner Stellung sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet und sie dann einem Kollegen mit Anordnungsbefugnis vorgelegt.
Der 60-Jährige erklärte, er habe damals gespielt und das Geld beim Glücksspiel verloren. Die Überweisungen habe er am Computer gefälscht. Er wolle sich um Wiedergutmachung des Schadens bemühen. Als der Schwindel entdeckt wurde, habe er umgehend seinen Job verloren. Er sei derzeit «arbeitsunfähig geschrieben».
Ein Oberamtsrat hatte im Prozess geschildert, der Angeklagte habe ihm häufiger «quasi zwischen Tür und Angel» Auszahlungsanordnungen vorgelegt - «manchmal gleich eine Sammelmappe, es musste immer schnell gehen». Er selbst habe dann «als Stellvertreter des Stellvertreters» Anordnungen freigegeben. Mit einem solchen Betrug durch den Angeklagten, den er über viele Jahre hinweg als gewissenhaft und zuverlässig erlebt habe, habe er nicht gerechnet.
Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.