Zinnowitz, 16. Mai 2022.- Die Digitalisierung hat in den zurückliegenden Jahren die Innovation im Automobilbau rasant beschleunigt. Moderne Straßenfahrzeuge sind mit hochkomplexer Technik ausgerüstet, die Zahl der Elektroautos und Hybridfahrzeuge hat rasant zugenommen, das lässt auch die Schadenregulierung komplexer werden und Kosten stark ansteigen. In dieser Entwicklung beobachten unabhängige Sachverständige seit einiger Zeit, dass die einige Versicherungen zunehmend versuchen, beispielsweise Reparaturkosten durch entsprechende Schadensteuerung bzw. gezielte und oftmals unrechtmäßige Kürzungen zu reduzieren. Darauf weist auch Gerd Hascher hin, Inhaber eines unabhängigen Kfz.-Sachverständigen- & Ingenieurbüros.
„Einige Versicherer gehen immer häufiger den Weg, über vertraglich gebundene Partnerwerkstätten die Schadensteuerung in ihrem eigenen Interesse zu beeinflussen.“ Mit Nachteilen für die Geschädigten. Ziel ist es, die Erhebung der Schadenhöhe zu begrenzen und die Beseitigung der Schäden kostengünstiger zu gestalten als in einer Fachwerkstatt mit der entsprechenden Ausrüstung und markenspezifisch geschultem Personal. Möglich ist dies unter anderem, weil mit freien Partnerwerkstätten zumeist Großkundenkonditionen vereinbart worden sind. Gerade aber beim Thema Elektro- und Hybridfahrzeuge ist dies ein heikles Thema, denn an diesen Fahrzeugen dürfen nur Reparaturen durch qualifiziertes und elektrisch unterwiesenes Fachpersonal durchgeführt werden. Bereits bei der Begutachtung und Schadenfeststellung nach einem Unfallereignis sind auch durch den qualifizierten Sachverständigen die elektrischen Komponenten zu bedenken und zu prüfen. Gleiches gilt für moderne Fahrzeuge mit komplexen Assistenzsystemen.
„Mit dieser Schadensteuerung wird das Recht von Geschädigten unterlaufen, einen qualifizierten und von der Versicherung unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung des Fahrzeuges und eine Werkstatt des Vertrauens mit der Reparatur eines Schadens zu beauftragen“, kommentiert Gerd Hascher. Nur bei Kaskoschäden bestehe die Möglichkeit, dass Geschädigte angewiesen werden können, das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen, sofern dies durch eine Klausel im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Im Haftpflichtfall hat der Versicherer dieses Recht nicht. Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass „die Versicherung des Unfallgegners höchstes Interesse daran hat, die finanziellen Ansprüche von Geschädigten gering zu halten“.
Gerd Hascher gründete sein eigenes unabhängiges Kfz.-Sachverständigen- und Ingenieurbüro in Zinnowitz vor 32 Jahren. Das erste Gutachten datiert vom Oktober 1990. Im Mai 2022 wurde die neue Außenstelle in Altenburg eröffnet. Der Ansprechpartner in Altenburg ist sein Sohn Tilman Hascher. Gutachten werden für Privat- und Firmenkunden kompetent und qualifiziert erstellt. Das Büro kontaktiert im Kundenauftrag auch die gegnerische Versicherung und organisiert gegebenenfalls Rechtsbeistand. Zum Dienstleistungsportfolio gehören zudem die Gutachtenerstellung für Boote, Fahrräder und E-Bikes, Motorräder, Roller, Sonderfahrzeuge, Agrartechnik und Oldtimer aber auch die Bewertung von Grundstücken und Immobilien sowie die Begutachtung von Gebäude- und Flurschäden.
Weitere Informationen über Gerd Hascher (Kfz.-Sachverständigen- und Ingenieurbüro) finden Sie hier:
Kfz- Sachverständigen- und Ingenieurbüro Hascher,
Heideweg 9, D-17454 Zinnowitz
Telefon: 038377 / 41263 oder 038377 41236