Kaum Grünpfeile für Radfahrer in Brandenburg

Kaum Grünpfeile für Radfahrer in Brandenburg. Foto von Rolf Vennenbernd/dp

In den meisten größeren Kommunen in Brandenburg sind Grünpfeile speziell für Radfahrer noch immer eine Rarität. «Bislang gibt es solche Schilder noch nicht», teilte ein Sprecher der Stadtverwaltung Cottbus auf Anfrage mit. Auch in Frankfurt (Oder) gibt es nach Aussage der Stadtverwaltung keinen Grünpfeil für Radfahrer. Aktuell seien auch keine Bestrebungen bekannt, solche Schilder in «naher Zukunft» aufzustellen, führte die Sprecherin der dortigen Verwaltung aus.

Anders sieht es in der Landeshauptstadt Potsdam aus: «Wir haben bisher zehn Grünpfeile für abbiegende Radfahrer angebracht, weitere Kreuzungen sind derzeit in Prüfung und werden bei positivem Prüfergebnis schrittweise umgesetzt», sagte der Sprecher der Stadt. Gefährliche Situationen für Radfahrende in Städten entstünden oft beim Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen. Hier könne die «Grünpfeilregelung nur für den Radverkehr sinnvoll sein».

In Oranienburg, Neuruppin und Eberswalde gibt es derzeit keinen Grünpfeil für die Radfahrer. «Seit Sommer läuft allerdings ein Prüfverfahren zur Anbringung Grüner Pfeile an drei Kreuzungen im Innenstadtbereich», sagte eine Sprecherin der Stadt Oranienburg. Die Stadt befürworte dieses Anliegen «grundsätzlich». In Neuruppin seien gegenwärtig «solche Schilder auch nicht geplant», teilte eine Sprecherin der Stadt mit. Auch in Eberswalde sei «ein Bedarf bislang auch nicht artikuliert worden».

Im April 2020 wurde der spezielle Grünpfeil an Ampelanlagen eingeführt. Zuständig für die Planung und Umsetzung sind die örtlichen unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise. Diese prüfen vorab, ob die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind und die Verkehrslage einen solchen Grünpfeil zulässt. Nach Angaben des Brandenburger Verkehrsministerium vom Sommer hatten die Behörden «bereits umfangreich Grünpfeile für den Radverkehr angeordnet».

Das weiße Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund und einem Fahrrad darunter wird in der Regel rechts neben einer Ampel angebracht. Durch die Beschilderung dürfen Radfahrer an den entsprechenden Kreuzungen auch dann rechts abbiegen, wenn die Ampel rot ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die aktuelle Verkehrslage das zulässt - das heißt, dass andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Laut Ministerium muss vorher auch an der Haltelinie gestoppt werden.




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