Immobilienfachwirtin Nicole Reise über die Auswirkungen für Eigentümer, Käufer und Makler in Zeiten von Corona! Die Immobilienbranche wird stets von vielen Faktoren beeinflusst. Aktuell spekulieren Fachleute regelmäßig über mögliche Preisschwankungen, die den Markt in Zukunft erreichen werden. Die Corona-Pandemie hält jede Branche fest im Griff. Aber was bedeutet dies eigentlich für die Branche?
Wie wird die Corona-Krise den aktuellen Immobilienmarkt verändern?
Viele Kunden sind bereits verunsichert, Zukunftsplanungen werden aufgrund der aktuellen Lage immer schwieriger. Aus der Branche ist bereits zu hören, dass anstehende Kaufverträge nicht zustande kamen, da die Käufer ihren Arbeitsplatz verloren haben oder durch Kurzarbeit die Finanzierung nicht mehr gesichert war. Selbiges betrifft natürlich auch bestehende Eigentümer bzw. bestehende Darlehensverträge. Die Stundungsanträge für die monatlichen Raten häufen sich aktuell bei den Banken. Natürlich werden sich betroffene Branchen wie die Gastronomie, Reiseunternehmen, Veranstaltungsagenturen etc. wieder erholen. Bis es aber soweit ist, wird es auch den Immobilienmarkt verändern.
Was bedeutet das mittelfristig für die Immobilienpreise?
Der Immobilienmarkt war schon immer großen Schwankungen unterworfen. Dieser hat sich innerhalb der letzten 10 Jahre von einem Käufer- zu einem Verkäufermarkt gewandelt. Eine Folge der Pandemie wird sein, dass es zu einer reduzierten Nachfrage nach Immobilien kommt. Ob die Auswirkungen so drastisch sein werden, dass wir einen Käufermarkt erhalten, ist heute noch nicht zu beurteilen. Die Banken fordern aktuell immer mehr Eigenkapital von den Kunden. Allein dies grenzt den Käuferkreis natürlich ein. Ende 2020 führt der Gesetzgeber das sogenannte Bestellerprinzip nun auch für den Immobilienverkauf ein. Bisher galt dies nur bei Vermietung. Das neue Gesetz sieht für die Zahlung von Courtage vor, dass diese nicht nur von einer Partei geleistet werden soll. Der vereinbarte Betrag wird in Zukunft auf beide Vertragsparteien aufgeteilt.
Worauf müssen Kunden bei dieser Neuregelung achten?
Ab 23.12.2020 gilt: Wer einen Makler für den Verkauf einer Immobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Courtage (Maklerkosten). Die andere Hälfte übernimmt der Käufer. Beide Parteien zahlen exakt zu gleichen Teilen. Oder aber der Verkäufer zahlt den Makler in voller Höhe. Die neuen Regelungen gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn diese an Privatpersonen verkauft werden. Zur Zeit läuft eine Übergangszeit, bis das Gesetz in Kraft tritt. Für Kunden, die ein Grundstück oder ein Gewerbeobjekt erwerben möchten oder als Unternehmen agieren, gilt diese Regelung nicht.
Seit Jahren besteht ein Verkäufermarkt – die Nachfrage ist höher als das Angebot. Welchen Gefahren ist ein privater Verkäufer ausgesetzt, wenn er auf die Dienstleistung eines erfahrenen Maklers verzichtet?
Den richtigen Makler zu beauftragen, bedeutet für den Einzelnen Sicherheit und Diskretion. Ein Immobilienmakler muss sehr viel Know-How, Empathie und Aufrichtigkeit in sich vereinen. Er ist die Schnittstelle zwischen Verkäufer und Käufer und bietet großen Mehrwert durch Marktkenntnis und Verhandlungsgeschick. Ein Makler muss sehr vertrauensvoll arbeiten, dies u.a. durch Schaffung absoluter Transparenz beim Kunden. Weiterhin sollte ein professionelles BackOffice sämtliche Bereiche des Immobilienmarketings und Kundenmanagements abdecken können, so dass Kunden hier vollkommen entlastet sind.
Die Anforderungen an Immobilien haben sich zu Zeiten von Corona verschoben.
Corona verschiebt nach und nach die Anforderungen an eine Immobilie. Es ist eine Tendenz zu größeren Immobilien mit mehr Wohnqualität wie z.B. Arbeitszimmer, Garten oder Balkon zu beobachten. Das Umland mit naturnahen Lagen rückt ebenfalls in den Fokus.
Eine Firmen-Pressemitteilung von Frank Hoffmann Immobilien GmbH & Co. KG,