Immer öfter und in immer mehr Bereichen ist von der Digitalisierung die Rede. Durch die Corona-Pandemie hat sich dies sicherlich noch verstärkt. Denn Corona hat das private Leben sowie die Arbeitswelt der meisten Menschen und Unternehmen stark geprägt. Es bedeutet auch, dass sich einiges verändern musste. Auch die Politik musste und muss sich immer noch damit auseinandersetzen, Ideen entwickeln und Lösungen anbieten. Aus diesen Gründen bietet der Staat sowie die öffentlichen Anlaufstellen Soforthilfen und Subventionen an. Dazu kommen noch für kleinere und mittelgroße Unternehmen einige Förderinstrumente, Förderprogramme. Hier daher ein kleiner Überblick, was für wichtige Förderungen und Zuschüsse es gibt, um dem Mittelstand die Digitalisierung zu erleichtern.
Überbrückungshilfe III und der Digitalisierungszuschuss
Man muss dabei wissen, dass die Überbrückungshilfe III und der Digitalisierungszuschuss zwei unterschiedliche Dinge sind. Die Überbrückungshilfe III muss man unabhängig von anderen Zuschüssen bei der Bundesregierung beantragen. Firmen, die einen Anspruch auf die Überbrückungshilfe III haben, können auch grundsätzlich das Recht für eine Beantragung der Digitalisierungszuschüsse gelten machen, wenn sie entsprechende Investitionen vorweisen können. Der entsprechende Antrag sollte immer zusammen mit der Überbrückungshilfe III gestellt werden. Unternehmen werden die Zuschüsse dann zusätzlich zu den Hilfen aus der Überbrückungshilfe III erhalten, wenn sie genehmigt wurden und alle Voraussetzungen erfüllt wurden.
Zu beachten sind der Zeitpunkt der Anschaffung sowie die Rechnungs- und Antragsstellung
Wenn man sich entschieden hat, ein Förderprogramm und Zuschüsse in Anspruch nehmen zu wollen, sollte man mit der Beantragung zeitnah beginnen, damit man nicht unter Umständen die Ansprüche auf die Zuschüsse für die Digitalisierung verliert. Bei Gastronomen kann es beispielsweise so sein, dass Lokale ganz geschlossen sind oder dass sie nur geringe Umsätze erzielen. Man sagt, dass sie dann formell für die betreffenden Monate Anspruch auf die Überbrückungshilfe III sowie zusätzlich auch Anspruch auf die Digitalisierungszuschüsse haben. Wer diese Zuschüsse haben möchte, der muss sich zeitnah digitale Geräte / Lösungen zuzulegen. Und zwar bevor die Umsätze sich wieder deutlich verbessern. Denn sonst können für diese Monate die Voraussetzungen für den Anspruch und das Förderprogramm entfallen. Man muss im Hinterkopf haben, dass die Digitalisierungszuschüsse eng mit der Fälligkeit der entsprechenden Rechnung zusammenhängen.
Was kann alles zur Digitalisierung zählen?
Noch soll es keine konkreten und schriftlichen Aussagen von der Bundesregierung zu den diversen möglichen digitalen Geräten geben. Feststehen soll aber, dass die elektronischen Geräte darunter fallen, die den Unternehmen dabei helfen, Arbeitsabläufe zu vereinfachen oder die digitalen Prozesse erfolgreicher zu gestalten. So kann zum Beispiel ein Smartphone, iPad oder auch ein Küchenmonitor sowie ein Kassensystem, welches eine Schnittstelle zu Lieferdiensten oder zu Finanzverwaltern besitzt, dazu gehören. Man muss nur darauf achten, dass man die elektronischen Geräte eng im Zusammenhang mit dem Unternehmen sehen kann (beispielsweise macht der Rasenmäher-Roboter keinen Sinn ohne eine entsprechende Grünfläche). Wenn ein Unternehmen geprüft wird, wird man sehen wollen, welchen Nutzen die Geräte für die digitalen Arbeitsabläufe des Unternehmens haben.
Anträge sollen zeitnah bearbeitet werden und Gelder schnell ankommen
Es ist generell die Erfahrung gemacht worden, dass eingehende Anträge in kurzer Zeit bearbeitet werden. Bei Abschlagszahlungen sollen die Antragssteller diese häufig innerhalb einer Woche erhalten. Aber es ist auch von Einzelfällen die Rede, bei denen es viel länger dauern kann und leider die Bearbeitung nicht optimal funktioniert.
Kleine Unternehmen suchen sich häufig Unterstützung, wenn es um die Digitalisierung geht
Für einige und vor allem kleinere Unternehmen wird es eine Herausforderung sein, die Digitalisierung einzuführen. Eine E-Commerce Agentur, wie zum Beispiel eBakery, kann bei der Umsetzung eine große Hilfe sein. Interessant ist dabei zu wissen, dass diese Agenturdiensteislungen (wenn sie dem Zwecke der Digitalisierungs-Durchführung dienen), in der Regel auch förderfähig sind. Man kann aktuell die einmalige Chance erhalten, spürbar günstiger an Lösungen wie zum Beispiel für die Einrichtung einer WAWI, für eine Shopsystem-Umstellung, oder für ein Screendesign zu kommen. Hinsichtlich einer Beratung kann man direkt Kontakt mit eBakery aufnehmen: https://ebakery.de/