Untersuchungsausschuss zu Polizei und Beförderungen legt Abschlussbericht vor

Untersuchungsausschuss zu Polizei und Beförderungen legt Abschlussbericht vor - (Foto: Polizist (Archiv))
Der Untersuchungsausschuss des Landtags zu den Themen Inspekteur der Polizei und Beförderungspraxis hat nach dreieinhalb Jahren seinen Abschlussbericht vorgelegt. Das teilte die Ausschussvorsitzende Daniela Evers (Grüne) am Dienstag in Stuttgart mit. Der über 2.000 Seiten starke Bericht behandelt drei Komplexe: den Umgang mit Vorwürfen sexueller Belästigung in Landesbehörden, die Weitergabe eines Anwaltschreibens durch Innenminister Thomas Strobl an einen Journalisten sowie die Beförderungs- und Besetzungspraxis innerhalb der Polizei Baden-Württembergs. Im ersten Untersuchungskomplex kam eine beauftragte Ermittlerin laut Evers zu dem Ergebnis, dass es sich bei bekannt gewordenen Vorfällen sexueller Belästigung überwiegend um niederschwellige Einzelfälle ohne erkennbares strukturelles Problem gehandelt habe.
Der Ausschuss empfiehlt jedoch mehrheitlich eine Dunkelfeldstudie, um das tatsächliche Ausmaß in den Behörden zu erfassen. Die Beförderungspraxis bei der Polizei habe sich im Laufe der Arbeit zum faktischen Schwerpunkt entwickelt, so Evers. Der Ausschuss führte zwischen Juni 2022 und November 2025 insgesamt 42 Sitzungen durch, vernahm 57 Zeugen und sichtete Akten in rund 150 Ordnern. Die Kosten beliefen sich bislang auf etwa 2,3 Millionen Euro. Eine anonymisierte Fassung des Berichts ist online verfügbar. Der Landtag wird sich am 11. Dezember im Plenum mit den Ergebnissen befassen.

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