Nachdem es bei einer Palästinenser-Demonstration vor einer Woche zu antisemitischen und antiisraelischen Parolen gekommen sein soll, hat die Berliner Polizei eine weitere geplante Kundgebung am Samstag unterbunden. Ursprünglich waren am Wochenende zwei Versammlungen mit jeweils rund 100 Teilnehmern zum «Tag der palästinensischen Gefangenen» in israelischen Gefängnissen geplant. Die Polizei verbot beide Demonstrationen. Die Polizei begründete das damit, dass es zu volksverhetzenden oder antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichung oder Gewalttätigkeiten kommen könnte. Eine der Versammlungen hätte am Samstagabend am Neuköllner Hermannplatz stattfinden sollen, die Polizei kontrollierte dort mit rund 350 Einsatzkräften. Es blieb ruhig.
Es seien keine Menschen auf der Straße gewesen, die als mögliche Versammlungsteilnehmer in Betracht gekommen wären, sagte ein Polizeisprecher am Sonntagmittag. Die zweite Versammlung war ursprünglich für Sonntagnachmittag ab 16.00 Uhr in Neukölln angemeldet. Auch dort wollte die Polizei kontrollieren, um notfalls zum Beispiel Platzverweise auszusprechen.
Hintergrund der beiden Verbote ist auch eine Demonstration am Karsamstag, bei der laut Videoaufnahmen israelfeindliche und antisemitische Parolen gerufen worden waren. Die Polizei stand in der Kritik, weil sie die Demonstration nicht gestoppt hatte.
Die Entscheidung der Polizei, die für Samstag geplante Demonstration zu verbieten, beschäftigte auch die Gerichte. Sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht bestätigten das Verbot im Eilverfahren allerdings. Das Oberverwaltungsgericht hielt die Gefahrenprognose der Polizei angesichts des Verlaufs «früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen» für gerechtfertigt. Gegen das Verbot der für Sonntag geplanten Demonstration wurde nach Angaben der Polizei zunächst kein Widerspruch eingelegt.