Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen fordern digitalen Datenaustausch in Erbverfahren

Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen fordern digitalen Datenaustausch in Erbverfahren
Bayern und Baden-Württemberg setzen sich gemeinsam mit Sachsen für eine Vereinfachung von Nachlass- und Grundbuchverfahren ein. Die Justizminister der Länder fordern die Einführung des "Once-Only-Prinzips", das Bürger entlasten soll, teilte das Bayrische Justizministerium am Dienstag mit. Demnach sollen Behörden benötigte Dokumente wie Geburts- oder Sterbeurkunden künftig automatisiert abrufen können, statt dass Antragsteller sie mühsam beschaffen müssen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte, dass insbesondere in emotional belastenden Situationen wie nach einem Todesfall unnötige Bürokratie vermieden werden müsse. Baden-Württembergs Ressortchefin Marion Gentges (CDU) verwies auf bereits bestehende digitale Lösungen in anderen Bereichen, die als Vorbild dienen könnten.
Ein entsprechender Antrag wird auf der Justizministerkonferenz in Bad Schandau eingebracht. Konkret geht es um zwei Reformen: Zum einen soll das Nachlassgericht direkt auf Standesamtsdaten zugreifen können, zum anderen soll der Verweis auf elektronische Nachlassakten auch über Gerichtsbezirke hinweg möglich werden. Die Länder fordern den Bund auf, die notwendigen gesetzlichen Änderungen zügig umzusetzen.