ARAG: Rundfunkgebühr wird rückwirkend erhöht

Symbolfoto Bild von fancycrave1 auf pixabay

Rundfunkgebühr wird rückwirkend erhöht.  Nach langer Blockade durch ein Veto Sachsen-Anhalts hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden darf. Nach Auskunft der ARAG Experten steigt der Beitrag damit vorläufig um 86 Cent auf 18,83 Euro. Und zwar rückwirkend zum 20. Juli 2021. Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wird pro Wohnung erhoben.
 

Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt
Unternehmen, die durch die aktuelle Flutkatastrophe unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten sind, müssen keinen Insolvenzantrag stellen. Die sogenannte Insolvenzantragspflicht wurde nach Auskunft der ARAG Experten zunächst bis Ende Oktober ausgesetzt. Betroffene Betriebe müssen allerdings einen Bezug zu den Unwettern nachweisen. ARAG Versicherung, ARAG Rechtsschutz, ARAG,

ARAG SE

Kontaktinformationen


Firma:

 ARAG SE