+++ Neue Rauchmelder rechtfertigen keine Mieterhöhung +++
Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine mieterhöhende Modernisierung dar, wenn mit ihr keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist. Der Vermieter darf aufgrund einer solchen Maßnahme deshalb auch nicht die Miete erhöhen, wenn der erstmalige Einbau zu einem früheren Zeitpunkt weder zu höheren Betriebskosten noch zu einer Mieterhöhung geführt hat (Az.: VIII ZR 213/21).
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+++ Flaschenpfand muss nicht im ausgewiesenen Preis eingerechnet sein +++
Das Flaschenpfand ist kein Bestandteil des Verkaufspreises und muss daher nicht im ausgewiesenen Preis eingerechnet sein, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof nach einer Vorlage des Bundesgerichtshofs. Andernfalls könnten die Käufer die Preise nicht anständig vergleichen, da zum einen nicht für alle Getränke Pfand erhoben werde und zum anderen je nach Behälter unterschiedliche Pfandbeträge gelten. Ein Durchschnittsverbraucher könne den Produktpreis und den Pfandbetrag zusammenzählen (Az.: C 543/21).
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Eine Pressemitteilung der Firma:
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ARAG Platz 1
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